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Schlittenbauart
  1. Startberechtigt sind nur Hornschlitten in traditioneller "Werdenfelser Bauweise". Die ausgewiesenen Maße dürfen weder unter, noch überschritten werden (siehe Skizzen).

  2. Der Schlitten muss in seinen wesentlichen Bestandteilen aus Holz sein. Ausnahme: Beschläge, Kufen und unterer Teil der Tatzen.

  3. Jedes Teil des Schlittens muss fest verbunden und darf nicht beweglich sein. Gummilagerungen u. ä. sind verboten. Schlitten, deren Kufen beweglich und verwindbar sind (siehe Rennrodel) sind nicht zugelassen. Ziachschlitten sind ebenfalls nicht startberechtigt.

  4. Die Schienen müssen aus Eisen oder Stahl sein. Keil-, Hohl- oder Schrägschliff, sowie ein Kunststoffbelag oder ähnliches sind verboten. Die Schienen dürfen nicht über den Schlittenkranz vorstehen.Schienenbreite:max.5 cm, Schienenstärke: max. 1,5 cm, Schienenneigung: max. 15°.

  5. Bremsvorrichtung/Tatzen: Zum unverzüglichen Abbremsen muss der Schlitten mit wirksamen Tatzen versehen sein, mit Griffen aus Hartholz. Der untere Teil dagegen muss aus Eisen sein. Die Tatzen müssen vom Lenker des Schlittens bedienbar sein (siehe Skizze!). Die Tatzen / Bremsen müssen dem Bild in der Ausschreibung entsprechen, keine Abweiser etc. angeschweisst, keine abstehenden Teile.

  6. Als Anschubhilfe sind nur 2 Kipfe aus Holz am Schlittenende erlaubt. Sie dürfen vom Boden aus gemessen, nicht höher als 110 cm sein und über das Schlittenende nicht hinausragen. Feste oder ausklappbare Haltebügel am oberen Ende des Kipf sind nicht zugelassen. Sonstige Anschubhilfen, Zug- oder Haltebügel sind nicht erlaubt.

  7. Jeder Schlitten wird vor dem Start auf obige Bestimmungen geprüft und abgenommen. Am Start und im Ziel werden Schlitten und Schuhwerk auf eventuelle, nachträgliche Veränderungen überprüft.

 

 

 

 



 

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